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Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter...

...sowie öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger in Karlsruhe.

Unser Ingenieurbüro Röder wurde 1984 gegründet. Mit dieser jahrelangen Erfahrung und Leidenschaft haben wir uns zu einem renommierten Anbieter in Karlsruhe und Umgebung entwickelt. Wir haben uns auf die Erstellung von Haftpflicht-Schadensgutachten, Kfz-Bewertungen und Beweissicherungsgutachten spezialisiert. Die Begutachtung von unfallbedingt beschädigten Personenkraftwagen stellt einen Schwerpunkt unseres Betätigungsfeldes dar.

Unser Team besteht aus hochqualifizierten Kfz-Sachverständigen mit jahrelanger Erfahrung. Unser Ziel ist es, unseren Kunden einen kompetenten und zuverlässigen Partner zur Seite zu stellen. Daher legen wir großen Wert auf die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie auf die hohe Qualität unserer Arbeit. Unsere Kundenzufriedenheit spiegelt sich in den langjährigen Geschäftsbeziehungen wider, die wir mit unseren Kunden unterhalten.

Wie dürfen wir für Sie tätig werden?

PKW-Gutachten

PKW

Die Begutachtung von unfallbedingt beschädigten Personenkraftwagen stellt einen Schwerpunkt unseres Betätigungsfeldes dar. Vorwiegendes Ziel hierbei ist der Gedanke, dass Sie für den Schaden an Ihrem Eigentum angemessen entschädigt werden. Primäres Ziel muss sein, dass Sie nach dem Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht schlechter gestellt sind als zuvor.

Für Sie muss garantiert sein:

  • Die finanzielle Möglichkeit einer hochwertigen bzw. fachgerechten Reparatur muss gegeben sein – speziell bei den Stundensätzen gemäß aktueller BGH-Rechtsprechung muss der Wert des markengebundenen Autohauses beachtet werden
  • Perfekte Lackierung, die Visitenkarte Ihres Autos, bei Bedarf mit Farbtonangleich an nicht beschädigten Teilen
  • Je nach Fahrzeugalter die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung – präzise am Fahrzeug-Gebrauchtmarkt orientiert, um Verluste beim möglichen Verkauf unter Angabe des offenbarungspflichtigen Unfallschadens auszugleichen

LKW-Gutachten

LKW

Für die kompetente Schadenskalkulation Ihres Lastkraftwagens können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung vertrauen.

Die Erfahrung bezieht sich auch auf jegliche Art von Sonderumbauten /-aufbauten, Spezialfahrzeuge, Kofferaufbauten, Wechselbrücken, Anhänger, Wohnwagen, Wohnmobile, Verkaufswagen oder landwirtschaftliches Gerät.

Spezialfahrzeuge werden stets nach Rücksprache mit dem Hersteller kalkuliert.

Unter Umständen ist auch bei Lastkraftwagen die Notwendigkeit einer Wertminderung zu hinterfragen.

Motorräder

MOTOR
RAD

Für die sachdienliche Schadensbearbeitung Ihres Motorradunfalls können wir neben der fachlichen Kompetenz und Erfahrung die wichtige Tatsache dokumentieren, dass eigene Erfahrung mit sich im Besitz befindlichen Motorrädern besteht.

Der Umstand eigener Motorraderfahrung erleichtert die Begutachtung Ihres Krads und es wird ein unfallbedingt verändertes Fahrverhalten sehr schnell erkannt werden.

Die Modellpalette der seit Jahren begutachteten Zweiräder erstreckt sich von Rollern hin bis zu schweren Maschinen und Oldtimer-Motorrädern.

Fahrräder

FAHR
RAD

Die Anschaffungskosten für hochwertige Fahrräder können bis zu einigen Tausend Euro betragen. Auch in diesem Bereich sind wir für Sie tätig. Wir beraten Sie gerne zum Thema.

Boote & Yachten

BOOT
YACHT

Durch aktiven Einsatz beim Wassersport und Nutzung von Kajütbooten, Sportbooten und Wasser-Motorrädern (Jetski) ist frühzeitig eine Basis für die Schadensbearbeitung auf diesem Gebiet geschaffen worden.

Spezielle Erfahrungen mit den Herstellungs- und Instandsetzungsverfahren von glasfaserverstärkem Kunststoff haben die Erstellung von Kostenschätzungen im Rahmen von Bootsgutachten unterstützt.

Für Ihren nicht selbst verschuldeten Schadensfall an Ihrer Yacht, Ihrem Kajütboot, Ihrem Sportboot oder an Ihrem Jetski erstellen wir Ihnen das Gutachten. Neben der Wertermittlung des Bootes vor Schadenseintritt ist gegebenenfalls auch die Höhe einer Wertminderung zu beziffern.

Die Kosten hiefür müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Gutachten Technik

TECH-
NIK

Für die Erstellung von technischen Gutachten über Motoren, Antriebseinheiten und Fahrwerke wird Ihnen ein kompetentes Sachverständigenteam zur Verfügung stehen.

Die Ausbildung an der Universität Karlsruhe (Prof. Dr.-Ing. Otto Iancu, Dipl.-Ing. Hans-Jörg Röder, Dipl.-Ing. Marvin Röder) hatte alle wichtigen Fächer wie Fahrzeugtechnik, Physik, technische Mechanik und Kolbenmaschinen beinhaltet.

Mitentscheidend ist oftmals das Wissen und die langjährige praktische Erfahrung unseres Sachverständigen Kfz-Meister Thomas Bendel.

Neben der Erstellung einer Vielzahl von Gerichtsgutachten sind wir auch auf privatem Sektor auf diesem Gebiet tätig.

Gutachten Tore

TORE

Bedarfsbedingt erstellen wir Gutachten für beschädigte Tor, Toranlagen, Zäune und Ähnliches.

Auch auf diesem Gebiet können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen.

Vergleichbar mit der Schadensabwicklung bei Fahrzeugen mit Fremdverschulden wird der kalkulierte Kostenaufwand für die Schadensbehebung in einem kompletten Gutachten mit Lichtbilder bei der gegnerischen Versicherung – kostenfrei für Sie – eingereicht.

Kfz-Bewertungen

KFZ-
BEWER-
TUNG

Einen Tätigkeitsschwerpunkt unseres Sachverständigenbüros stellt die Bewertung Ihres Fahrzeuges dar.

Die Wertermittlung für Oldtimer, Personenkraftwagen, Wohnmobilen, Lastkraftwagen, Sonderfahrzeuge und Motorräder sowie Motorboote wird primär marktorientiert ermittelt und dem aktuellen Marktgeschehen angepasst.

Zu unterscheiden sind kostengünstige Kurzgutachten (z. B. für das Finanzamt) und umfassende, sehr ausführliche Gutachten (z. B. für Oldtimer oder speziell umgebaute Fahrzeuge).

Unfallrekonstruktion

UNFALL

Für die Durchführung von Unfallrekonstruktions-Gutachten, Plausibilitätsprüfungen und Ähnlichem für den Ablauf eines Verkehrsunfalls sind in unserem Sachverständigenteam Prof. Dr.-Ing. Otto Iancu und Dipl.-Ing. Marvin Röder tätig.

Aufgrund der Ausbildung und des täglich angewandten technischen Fachwissens kann von einer weit überdurchschnittlichen Fachkompetenz ausgegangen werden.

—– Weitere Infos zu diesem Thema werden kurzfristig folgen —–

Wichtige Infos für Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls

Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug durch Fremdverschulden? Wurde Ihr Eigentum – Ihr Fahrzeug – beschädigt?

→ Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners – ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen – muss den Ihnen entstandenen Schaden bezahlen.

  • Ist es sinnvoll, dass dieses Unternehmen selbst die Höhe Ihres Schadens beziffert?
  • Ist es sinnvoll, dass eine Werkstatt – welche Ihnen von der Versicherung genannt wurde und von den Aufträgen der Versicherung profitiert – Ihren Schaden beziffert?
  • Ist es sinnvoll, wenn eng mit den Versicherungen zusammenarbeitende Sachverständigenbüros – deren Umsatzvolumen größtenteils durch Versicherungsaufträge erzielt wird – Ihren Schaden beziffern?
  • Ist es sinnvoll, wenn der Sachverständige für Ihr Fahrzeug direkt von der Versicherung kommt oder ehemals dort beschäftigt war, Ihren Schaden beziffert??

→ Wir sind ausschließlich für Sie, den Geschädigten tätig!

  • Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen!
  • Wir übernehmen prinzipiell keine Aufträge durch Versicherungen!
  • Wir sind somit an keine Weisung von Seiten der eintrittspflichtigen Versicherung gebunden, da kein vorhandenes Auftragsvolumen aus dieser Richtung gepflegt werden muss.
Weitere Infos:
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl haben, sofern Ihr Fahrzeug einen Schaden über 740 Euro inkl. MWSt. hat und Sie an dem Unfall nicht schuld sind.
  • Die Sachverständigenkosten für Ihr Gutachten muss die gegnerische Versicherung tragen.
  • Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.
  • Sie können Ihren Schaden auch auf Basis des erstellten Gutachtens abrechnen, allerdings darf die Versicherung den MWSt.-Betrag aus der Schadenkalkulation einbehalten.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Abrechnung auf Gutachten-Basis es auch entscheidend ist, wie weit die kalkulierten Reparaturkosten vom Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert entfernt sind. Die Versicherung kann einen sog. Fahrzeug-Restwert einfordern. Ist es kostengünstiger als die Netto-Reparaturkosten, wird die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert den Restwert (Wert des Fahrzeuges nach Schadenseintritt) abziehen und Ihnen die Differenz ausbezahlen. Den erzielten Restwert erhalten Sie vom Käufer des beschädigten Fahrzeuges. Möchten Sie das Fahrzeug nicht veräußern, erhalten sie lediglich die beschriebene Differenz.
  • Aktuell sind vom Bundesgerichtshof einige Urteile ergangen, die für den Geschädigten recht positiv ausgefallen sind. So ist interessant, dass der Fahrzeug-Restwert durch den Sachverständigen vom regionalen Markt erfragt bzw. eingeholt wird. Unsere Gutachten werden ohne Ausnahme regionale Restwerte beinhalten, welche in der Regel niedriger ausfallen als überregionale Restwerte von speziellen Autobörsen im Internet.
  • Bitte beachten Sie, dass einige Sachverständigenbüros aus den bereits beschriebenen Gründen den Restwert –versicherungsfreundlich, unter Missachtung gängiger Rechtsprechung- eben nicht regional einholen.
  • Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Verrechnungssätzen bei Abrechnung auf Gutachten-Basis beschäftigt und geht davon aus, dass markengebundene Stundensätze eingetragen werden dürfen und danach in der Regel auch abgerechnet werden darf.
  • Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen durch schnelles Handeln die Geschädigten davon abhalten wollen, Ihr Recht wahrzunehmen, einen neutralen Gutachter einzuschalten.
  • Bitte bestehen Sie auf ihre freie Sachverständigenwahl und schützen Sie so Ihr Eigentum und Ihre Interessen.
  • Bitte beachten Sie außerdem, dass diverse Versicherungsgesellschaften ein Schadensmanagement geschaffen haben, um durch Beschneiden Ihrer Rechte die Kosten für sich selbst zu minimieren.
Ingenieur- und
Sachverständigenbüro
Röder​

Kübelkopfstr. 13
76189 Karlsruhe
Tel. 0721 950700
Fax 0721 9507070